Krankenkasse Yoga
So bekommst Du den Zuschuss von Deiner Krankenkasse für Yoga!
Die nachfolgend aufgelisteten Kurse sind Präventionskurse und können von der Krankenkasse als Yoga nach §§ 20, 20 a und 20 b SGB V bezuschusst werden.
Über die Erstattung Deiner Kursgebühren besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine einheitliche Regelung. Jede Krankenkasse hat ihre eigene Satzung und bestimmt in dieser individuell die Art (z.B. Häufigkeit) und Höhe der Bezuschussung. Erfrage daher bitte die genauen Erstattungsregelung direkt bei Deiner eigenen Krankenkasse im Vorfeld. (z.B. AOK, Barmer, Techniker Krankenkasse…)
In der Regel muss Du an 80% der Kurstermine (z.B. 8 von 10 Terminen) von dem Krankenkasse Yoga Kurs, zu dem Du Dich angemeldet hast, teilgenommen haben. Am Ende des Kurses reichst Du Deine Teilnahmebestätigung bei Deiner Krankenkasse ein, um eine Erstattung zu erhalten. Bitte prüfe daher vorab, ob Du zu den angegebenen Kurstagen auch wirklich kannst. Nachholen in einem anderen Kurs ist nicht möglich, da die Yogastunden aufeinander aufbauen und die Kurstermine festgelegt sind. Die Kursgebühr ist vorab fällig. Für Kompaktkurse am Wochenende ist es notwendig vorab von der Krankenkasse eine Zusage für die Bezuschussung einzuholen.
Da unsere Teilnehmerzahl vor Ort für die Krankenkasse Yoga Kurse begrenzt ist, ist eine Teilnahme im Studio nur mit Anmeldung vor Kursbeginn möglich!
MONTAG 15.4. – 1.7.24
10.30 – 12.00 Uhr “Yoga – mit dem Leben fließen” mit Sabine Willmann
KURS ID: KU-ST-LPL22L
170,-€ (10 x 90 min, kein Kurs an Feiertagen & Ferien am 20. & 27.5.24)
Informationen zum Kurs und Anmeldung findest Du hier
Bitte Startdatum des jeweiligen Kurses zur Anmeldung angeben!
DIENSTAG 16.4. – 2.7.24
9.30- 10.45 Uhr “Yoga & Meditation” mit Sabine Willmann
Kurs ID: KU-ST-D57P8C
170,-€ (10 x 75 min, kein Kurs an Feiertagen & Ferien am 21. & 28.5.24)
Informationen zum Kurs und Anmeldung findest Du hier
Bitte Startdatum des jeweiligen Kurses zur Anmeldung angeben!
MITTWOCH 10.4. – 3.07.24
09.00- 10.30 Uhr “Yoga – mit dem Leben fließen” mit Sabine Willmann
KURS ID: KU-ST-LPL22L
170,-€ (10 x 90 min, kein Kurs an Feiertagen & Ferien am 1. & 22. & 29.5.24)
Informationen zum Kurs und Anmeldung findest Du hier
Bitte Startdatum des jeweiligen Kurses zur Anmeldung angeben!
FREITAG
10.30 – 11.30 Uhr Hatha Yoga in der Schwangerschaft
8er Kurs
12.4. – 14.06.2024 (kein Kurs in den Pfingstferien: 24. & 31.5.24)
19.4. – 21.06.2024 (kein Kurs in den Pfingstferien: 24. & 31.5.24)
26.4. – 28.06.2024 (kein Kurs in den Pfingstferien: 24. & 31.5.24)
individueller Start an 3 Freitagen (12., 19. oder 26.4. möglich)
KURS ID: KU-ST-SHN6XV
136.-€ (8x 60 min)
10er Kurs
12.4. – 28.06.2024 (kein Kurs in den Pfingstferien: 24. & 31.5.24)
KURS ID: KU-ST-6V34EM
170.-€ (10x 60 min)
Bitte bei der Anmeldung das gewünschte Startdatum und Kurs ID mit angeben.
nächster Kurs ab September ist in Planung
FREITAG 12.1. – 15.3.24
19.15 – 20.30 Uhr “Meditation & Mantra-Yoga” mit Sabine Willmann
KURS ID:KU-ST-4YGCSY
136,-€ (8 x 75 min, kein Kurs in den Ferien am 9. & 16.2.24)
Informationen zum Kurs und Anmeldung findest Du hier
Bitte Startdatum des jeweiligen Kurses zur Anmeldung angeben!
nächster Kurs ist für Herbst/ Winter 2024 in Planung
WOCHENENDE
Samstag, 16.11.24 von 14.00 – 20.00 Uhr & Sonntag, 17.11.24 von 12.00 – 17.00 Uhr
“Yoga Kompaktkurs Wochenende” mit Sabine Willmann
KURS ID: KU-ST-V69AY8
170,-€ (11 Std inkl. Pause, Snack & Tee)
Informationen zum Kurs und Anmeldung findest Du hier
Voraussetzungen für den Krankenkassenzuschuss: Der Versicherte muss nachweisen, dass es ihr/ihm z. B. aufgrund von Schichtdienst oder als Alleinerziehende/r nicht möglich ist, regelmäßig an mehrwöchigen bzw. fortlaufenden Kursen teilzunehmen. (Hinweis: Vorgabe des Bundesministeriums für Gesundheit.) und die Bezuschussung bei der Krankenkasse vor der Teilnahme an einem Kompaktangebot beantragen bzw. muss die Bezuschussung von der Kasse vor der Kursteilnahme genehmigt worden sein.
Hinweis zur Kostenbeteiligung: Die Krankenkassen beteiligen sich bei wohnortfernen Kompaktangeboten ausschließlich an den Kosten der Präventionsmaßnahme selbst – für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und andere Leistungen muss der Versicherte selber aufkommen. Entsprechend sind diese Kosten von den Kursgebühren getrennt auszuweisen. Darüber hinaus bezuschussen die Krankenkassen nur Maßnahmen, deren Kosten nicht höher sind als die eines vergleichbaren kontinuierlichen wohnortgebundenen Angebots.
Ist Dein Kurs für Dich hier nicht aufgelistet? Dann schreib uns und wir finden den für Dich passenden Yogakurs.
email: anmeldung@santosayoga.de